Bei langsamen Herzrhythmusstörungen und Pausen, nachgewiesen über ein EKG, besteht bei zusätzlicher Symptomatik (zum Beispiel Schwindel, Bewusstseinsverlust, Herzschwäche) und nach Ausschluss behandelbarer Ursachen die Indikation zur Implantation eines Herzschrittmachers.

Der Eingriff kann in lokaler Betäubung und mit Hilfe einer Schlafmedikation durchgeführt werden. Dabei werden ein oder zwei Sonden über eine Vene im rechten Herzen verankert und ein kleiner Herzschrittmacher im Bereich des Brustmuskels unter die Haut implantiert. Der Schrittmacher überwacht dann kontinuierlich den eigenen Herzrhythmus und kann bei Bedarf durch Stimulation über die Sonden den „Takt“, also die Herzfrequenz, vorgeben.
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Anfang Mai wurde auf der rhythmologischen Station des Klinikums eine telemetrische Überwachung für Patienten mit Herzrhythmusstörungen in Betrieb genommen. Es besteht zunächst die Möglichkeit, das EKGZum Artikel